Azubi-Vorteile gegenüber Studenten
Im Gegensatz zum Studium, das man selbst (plus Studiengebühren) finanzieren muss, erhalten Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit einen Verdienst, der je nach Lehrjahr und Stelle variiert. Normalerweise erhält der Auszubildende einen Verdienst in der Ausbildung, der mit jedem Ausbildungsjahr um 10-20 % erhöht wird.
Die Höhe des Verdienstes ist vor allem auch abhängig von der Branche und dem jeweiligen Betrieb, so kann eine Auszubildende zur Bürokauffrau im ersten Lehrjahr zwischen 345 und 620 € Brutto monatlich verdienen. Hohe Unterschiede sind vor allem zwischen den alten und den neuen Bundesländern zu beobachten.
Ausbildungsverdienst vs normales Gehalt
Der große Unterschied zwischen dem Ausbildungsverdienst und den gängigen Gehältern der Angestellten lässt sich mit dem dualen System erklären: Die Auszubildenden werden vom Betrieb für ein bis zwei Tage in der Woche für den theoretischen Unterricht von der Arbeit freigestellt und können somit nicht voll im Betrieb mitarbeiten. Außerdem erfordert es eine Menge Zeit, einen Azubi einzulernen und die vielen anfallenden Fragen zu beantworten. Deshalb ist der Verdienst in der Ausbildung relativ gering. Relativ hoch sind die Ausbildungsverdienste unter anderem in folgenden, oft sehr speziellen Ausbildungen: Systeminformatiker/in, Verfahrensmechaniker/in, Physiklaborant/in, Siebdrucker/in, Mediengestalter/in, Drucker/in, Bankkaufmann/ Bankkauffrau, Buchbinder u.a. Eher gering sind die durchschnittlichen Verdienste der Auszubildenden zu Schneider/in, Steinmetz und anderen Berufen. Hier sind Azubis auf finanzielle Förderungen am meisten angewiesen.
Abzüge beim Azubi-Gehalt
Auszubildende zahlen in der Regel nur noch Sozialversicherungsbeiträge von ihrem Bruttogehalt ab, sodass der Nettoverdienst ca. 79 % des Bruttogehaltes beträgt. Für Auszubildende, die noch zu Hause wohnen, reicht der Verdienst in der Ausbildung meist aus, ohne dass sie finanzielle Sorgen haben. Wenn der Ausbildungsverdienst nicht ausreicht, können die Auszubildenden einen Antrag auf BAB, also Berufsausbildungsbeihilfe stellen. Anders sieht es bei Auszubildenden aus, deren Ausbildungsbetrieb/ Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt, um zu Hause wohnen zu bleiben. Diese Azubis, wie auch diejenigen, die schon länger einen eigenen Haushalt führen, sind außerhalb des Verdienstes in der Ausbildung auf andere Zuschüsse angewiesen. Hier empfiehlt es sich, einen Antrag auf Azubi-Bafög beim zuständigen Bafög-Amt zu stellen. Dabei sollte man beachten, dass eigene Ersparnisse, sowie auch die der Eltern oder des Ehepartners in die Berechnung über den finanziellen Bedarf des Auszubildenden mit eingerechnet werden. Wenn der Verdienst während der Ausbildungszeit zum Leben nicht ausreicht, müssen also zuerst also die Ersparnisse der Eltern oder des Ehepartners, sofern diese vorhanden sind, aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf Bafög besteht.
Vom Gehalt gehen Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer ab. Bei der Wahl seiner Krankenversicherung ist man als Azubi frei. Doch in den wenigsten Fällen lohnt sich ein Versicherungsvergleich, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind fast ausnahmslos gleich.