Fuhrmannseid vom 06. August 1691
Ich schwöre einen Eid zu Gott dem Allmächtigen, dass ich das Gut das mir vom hiesigen beeideten Reidemeister zu fahren aufgeladen wird, für billigmäßige Belohnung dahin zu fahren, treulich verwahren und redlich überliefern, kein Gut verfahren, oder irgend anderswo hinzubringen als mir aufgetragen ist, was mir etwa an Geld und Wechseln zurückgereicht wird, aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung überreichen, auch für mich selbst kein Gut reiden oder kaufen, sondern mich in allem also betragen will wie einem redlichen, aufrichtigen und getreuen Fuhrmann gebührt.
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