Krankenschein
Hallo, hatte von Montags bis Mittwochs Krankenschein. Mittwochs morgens muss ich arbeiten und nachmittags zur Schule gehen. Praxis ist Mittwochs Nachmittags immer geschlossen. Da ich wegen meinem Krankenschein nicht zur Arbeit gehen konnte und die Schule am Mittwoch mittag nicht besuchen konnte, wurde mir trotz Krankenschein die Schulzeit nicht angrechnet also MINUSSTUNDEN. Ist das zulässig?
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Hallo Vanessa, also das, was Dein Chef Dir erzählt bzw. Deine Kollegin, ist absolut Quatsch und nicht rechtens. Eine Arbeitsnunfähigkeitsbescheinigung gilt sowohl für die Berufsschule als auch für die Arbeit (den Arbeitgeber). Krank ist krank! Man kann nicht krank sein für den Arbeitgeber und gesund für die Berufsschule, wie paradox ist das denn? Wenn Du Probleme mit Deinem Arbeitgeber hast, ist es ratsam, dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. beizutreten (www.vmf-online.de). In der Ausbildung ist der Beitrag für einen Auszubildenden pro Monat nur 5,- €, aber dafür hast Du unter anderem auch den Rechtsbeistand sowie als Mitglied sämtliche Rechte, Infos zu bekommen etc. Überlege es Dir in Ruhe ob Du Interesse hast, dem Verband beizutreten. Wenn dies der Fall sein sollte, dann melde Dich bei mir. Übrigens sind die Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar! Lieben Gruß Elisabeth Stempel
Genau, wenn man krank ist, ist man halt krank! und in der Ausbildung hat man halt 2x die Woche Berufschule, so ist das nunmal. und wenn der Arzt dich krankschreibt, also dein Hausarzt wo du warst! dann gilt die AU für den ganzen TAG! und nicht nur deine Arbeitsstunden! Wie hohl ist das denn, also derjenige der dir das weismachen wollte, hat mal garkeine logik! Ich war vor einen Jahr auch 3 Tage krankgeschrieben, weil ich meine Weißheitszahn OP hatte, da konnte ich DI. auch nicht zur Berufschule. da ich von MO-MI krankgeschrieben war! und da hat niemand, auch nicht die Schule oder Arbeitgeber einen Aufstand gemacht! Rede nochmal mit denen, und erkundige dich evtl. nochmal in deiner Berufschule. und dann zeig es denen! Die wollen dich nur ausbeuten, mehr nicht! Denn selbst wenn du ne AU über 3- oder 4 Wochen hast, der Arbeitgeber zahlt dich ja auch ganz normal weiter aus....... stell ma vor die ganzen STD. müsstest du dann nacharbeiten...wasn Schwachsinn! ^^ LG. Julie.
hallo also gilt der Krankenschein auch für die Berufsschule? mittwochs nachmittags hat die Praxis immer geschlossen und ich muss dann nach der Arbeit in die Schule gehen.Konnte ich ja nicht wegen Erkrankung und die auf der Arbeit meinten, dass der Krankenschein nichts mit Schule zu tun hat. Deswegen hab ich jetzt ein paar Minusstunden. Der Krankenschein wurde nur für die Arbeitszeiten im Betrieb angerechnet aber nicht für Schule. Was wäre denn wenn ich wegen schlimmer Erkrankung ein paar Wochen nicht zur Schule gehn könnte? Wie viel Minusstunden hätte ich dann?! Kann doch nicht sein. Wenn man krank ist ist man krank!!! lieber gruß vanessa
Hey meine Liebe :-) Also rechtlich gesehen, müssen sie dir die Arbeitszeit / Schulzeit zusammen berechnen! Wenn du bis Mittwoch krankgeschrieben warst, hättest du auch nicht zur Berufschule gemusst. Wie ist das denn bei euch?? Weil du sagst mit dem berechnen, Ich mein okay, ich war nur 1x krank in meinen letzten 2. 1/2 Jahren praxiszeit, aber bei uns wurde wenn ein krankenschein eingereicht wurde NIE ein Urlaubstag oder sonstiges abgezogen oder berechnet.... Lieeeeeeeebe Grüße, und mach dir nicht so einen Kopf! Kranksein ist menschlich. Du bist keine Maschine, auch wenn die Chef's sich vllt. wünschen! ;-)

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