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Ausbildungsvertrag – Ungültige Inhalte

Mann unterschreibt Papiere
Das gehört nicht in deinen Ausbildungsvertrag – Foto: unsplash.com

Nach erfolgreichem Bewerbungsprozess geht es nun mit großen Schritten auf eine Anstellung in deinem gewünschten Ausbildungsberuf zu. Nun wird es langsam Zeit, sich mit den vertraglichen und rechtlichen Herausforderungen deiner beruflichen Laufbahn auseinanderzusetzen. Der erste Vertrag ist meist der Berufsausbildungsvertrag. Hier solltest du eine gute Grundkenntnis des Zwecks, der Inhalte und der Verbindlichkeiten eines solchen Vertrages mit zum Unterschriftstermin bringen.

Die Regelung des Berufsausbildungsvertrages finden sich in § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier werden seitens des Gesetzgebers die Mindestangaben eines solchen Vertrages genannt. Aber neben der Kenntnis, was in einen solchen Vertrag gehört, ist es ebenso wichtig zu wissen, was nicht in einen solchen Vertrag gehört. Mit anderen Worten, welche Vereinbarungen einen Ausbildungsvertrag ungültig machen.

Denn leider gibt es auch immer wieder Fälle, in denen Arbeitgeber versuchen, ungültige Inhalte im Ausbildungsvertrag unterzubringen. Deswegen sollen die Fragen “Wann ist ein Vertrag ungültig?” und “Worauf sollte ich beim Ausbildungsvertrag achten?” hier nicht unerwähnt bleiben. In § 12 BBiG ist festgelegt, dass bestimmte Vereinbarungen und Bestimmungen nicht in einem Arbeitsvertrag stehen dürfen.

Welche Vereinbarungen machen einen Ausbildungsvertrag nichtig?

Laut § 12 BBiG machen folgende Punkte einen Vertrag ungültig und dürfen nicht in deinem Ausbildungsvertrag stehen:

  • Nach Beendigung deiner Ausbildung darfst du nicht verpflichtet werden, in deinem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten. Damit sind auch besondere Klauseln im Ausbildungsvertrag gemeint, die es dir bereits vorab schwer machen sollen, dich nach Ausbildungsende vom Arbeitgeber zu lösen. Dazu zählt zum Beispiel auch eine Klausel, die dir vorschreibt, dass du rechtzeitig vor dem Ende deiner Ausbildung anzeigen musst, dass du kein Arbeitsverhältnis im Anschluss an deine Ausbildung eingehen möchtest. Natürlich kannst du nach deiner Ausbildung von deinem Betrieb übernommen werden. Dann erhältst du aber einen neuen Arbeitsvertrag in einem Angestelltenverhältnis. Eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit in dem sich anschließenden Arbeitsvertrag wäre allerdings wiederum ein Beispiel für eine unzulässige Vereinbarung.
  • Es darf dir nicht verboten werden, deinen erlernten Beruf, nach Beendigung deiner Ausbildung, ganz oder nur eingeschränkt (z.B. bei der Konkurrenz) auszuüben.
  • Die Kosten der Berufsausbildung dürfen nicht auf dich abgewälzt werden. Auch musst du für Weiterbildungsmaßnahmen nichts zahlen, wenn dein Ausbildungsbetrieb dies verlangen sollte. Die Kosten hierfür muss dein Ausbilder tragen. Er hat die Pflicht, dich auszubilden.
  • Du darfst nicht zur Zahlung von Vertragsstrafen verpflichtet werden, z.B. wenn du deinen Ausbildungsvertrag vorzeitig kündigen solltest.
  • Der Anspruch auf Schadenersatz darf nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Auch in Pauschalbeträgen dürfen diese nicht festgelegt sein. Dein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dich gut auszubilden. Bildet er dich aber sehr schlecht aus und wenn du darüber einen entsprechenden Nachweis hast (z.B. in Form von Aufforderungen an den Ausbilder), kannst du auf Schadenersatz klagen, wenn du deine Abschlussprüfung nur sehr schlecht oder gar nicht bestehst. Bei einer Klage benötigst du rechtliche Hilfe. Deine zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer etc. steht dir hier beratend zur Seite.

Wann ist also ein Vertrag ungültig? Sollte einer dieser Punkte sich trotzdem in deinem Ausbildungsvertrag befinden, dann sind die Angaben im Vertrag nichtig. Sprich deinen möglichen Ausbildungsbetrieb darauf an! Solltest du schon unterschrieben haben, wende dich an deine zuständige Ausbildungskammer (IHK, Handwerkskammer oder Kammer der Freien Berufe). Versuch, ruhig und freundlich zu bleiben.

Warst du dir beim Unterschreiben deines Ausbildungsvertrages unsicher? Wenn du Fragen hast, dann stell diese hier der azubister-Redaktion. Wir helfen dir weiter.