Thema Ratgeber

Betriebliches Ausbildungszeugnis

Ordner mit der Aufschritt Zeugnisse, davor liegen ein Stift, eine Brille und ein Taschenrechner© Marco2811 / Fotolia

Dein Betrieb beurteilt deine Leistungen im betrieblichen Ausbildungszeugnis

Hast du deine Abschlussprüfung vor deiner zuständigen Kammer bestanden, ist deine Berufsausbildung beendet. Nach § 16 Berufsbildungsgesetz hast du dann auch Anspruch auf ein betriebliches Ausbildungszeugnis, welches dir dein Arbeitgeber ausstellen muss. Dieses Ausbildungszeugnis ergänzt das Zeugnis deiner Abschlussprüfung und das Zeugnis der Berufsschule. Hierbei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Das Arbeitszeugnis deiner Ausbildung

Du kannst zwischen zwei Zeugnis-Arten wählen:

  • Das einfache Zeugnis, welches eher einer Bescheinigung gleicht, da keine Angaben zu Verhalten und Leistung während deiner Ausbildung gemacht werden
  •  Das qualifizierte Arbeitszeugnis, welches wertende Bemerkungen beinhaltet

Wir empfehlen dir dringend, dir ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen zulassen. Die Zeugnissprache hierbei ist allerdings ein Balanceakt und ganze Bücher werden hierüber verfasst. Generell gilt, dass die Sprache wohlwollend und wahr sein muss. Dein Ausbilder muss also das Bestmögliche über dich sagen, ohne zu lügen. Hierbei werden vor allem deine Arbeitsleistungen und dein Sozialverhalten beschrieben.

Ein Beispiel: Hast du während deiner Ausbildung eher durchschnittliche Leistungen erbracht, hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches der Note 3 entspricht. Der Zeitpunkt der Ausstellung ist das Ende deiner Ausbildung. Dein Ausbilder darf das Zeugnis nicht zurückhalten, sondern muss es dir innerhalb einer angemessenen Frist (max. 2-3 Wochen) übergeben. Solltest du dich schon vor Ende deiner Ausbildung bei einem anderen Betrieb bewerben, wozu du ein Zeugnis benötigst, kannst du ein Zwischenzeugnis von deinem Arbeitgeber anfordern.

Was tun bei einem schlechten Ausbildungszeugnis?

Erhälst du deiner Meinung nach ein schlechtes Ausbildungszeugnis, gehe wie folgt vor:

  • Bemängle dies bei deinem Ausbildungsbetrieb. Meistens lässt sich das Problem durch eine gemeinsame Diskussion aus der Welt schaffen
  • Erkundige dich deinem Arbeitgeber, welche Gründe er hierfür hat. Sind diese in deinen Augen ungerecht, versuch gemeinsam mit deinem Ausbilder eine Lösung zu finden
  • Löst sich das Problem nicht, wende dich ans Arbeitsgericht

Weigert sich dein Arbeitgeber dir ein Zeugnis auszustellen, oder macht dies nur verspätet, hast du Anrecht auf Schadensersatz. Auch in diesem Fall, musst du dich ans Arbeitsgericht wenden.

Wie ist dein Ausbildungszeugnis geschrieben? Hast du dich vielleicht über die ein oder andere Formulierung geärgert?