Thema Ratgeber

Probezeit und Kündigung

Mann hält Schild mit dem Wort Kündigung in die Kamera© ferkelraggae / Fotolia

Auch bei einer Kündigung müssen Vorgaben eingehalten werden

Viele Auszubildende interessiert es, unter welchen Voraussetzungen sie beispielsweise in der Probezeit kündigen oder gekündigt werden können. Hierbei gibt es bei Probezeit und Kündigung einiges zu beachten. Im Ausbildungsvertrag sind die Voraussetzungen für eine Kündigung festgehalten. 

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit bietet Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit sich kennenzulernen sowie einzuschätzen, ob der richtige Ausbildungsberuf bzw. der richtige Lehrling gewählt wurde. Die gesetzliche Probezeit ist in § 20 Berufsbildungsgesetz geregelt und beträgt mindestens einen sowie höchstens vier Monate. Im Ausbildungsvertrag wird die Dauer schriftlich festgehalten. Eine Verlängerung der Probezeit ist nur dann zulässig, wenn der Auszubildende länger als ein Drittel der Zeit, zum Beispiel wegen Krankheit ausgefallen ist. In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Diese muss schriftlich erfolgen. Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder von Jugendvertretungen haben auch in der Probezeit einen besonderen Schutz.

Die ausserordentliche Kündigung

Nach der Probezeit können Azubi und Ausbilder eine ausserordentliche Kündigung aussprechen (§22 Berufsbildungsgesetz). Willst du als Auszubildener kündigen gibt es zwei Möglichkeiten. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, kannst du nur aussprechen wenn es einen schwerwiegenden Kündigungsgrund gibt. Diesen Grund musst du genau beschreiben. Die Kündigung erfolgt schriftlich und sofort, ohne Kündigungsfrist.

Die ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung, kannst du mit einer Frist von 4 Wochen deinen Ausbildungsvertrag kündigen. Auch diese muss in schriftlicher Form erfolgen. Vorlagen für Kündigungsschreiben gibt es bei deiner zuständigen IHK oder Handwerkskammer.

Kündigung per Aufhebungsvertrag?

Eine weitere Möglichkeit ist der Aufhebungsvertrag, der im gegenseitigen Einverständnis, also zwischen Ausbilder und Azubi, geschlossen wird. Hierbei muss keine Frist eingehalten werden. Bedenke, dass du mit Schuld an einem Verlust deines Arbeitsplatzes trägst, und somit unter Umständen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. In der Probezeit kündigen ist somit möglich und es wird sowohl von Seiten des Auszubildenden als auch des Betriebs durchaus davon Gebrauch gemacht.

Aus welchen Gründen würdest du kündigen? Was sind absolute No-Go´s für dich? Diskutiere mit uns, warum du kündigen würdest.