Thema Ratgeber

Urlaub – Deine Rechte in der Ausbildung

Frau liegt auf Liegestuhl am Strand
Ab in den Urlaub – Foto: unsplash.com

Für viele Arbeitnehmer und somit auch Azubis, ist er das Highlight im Jahr: der Urlaub. Während der Schulzeit hattest du noch geregelte Schulferien an festgelegten Terminen. Jetzt als Auszubildender musst du deinen Urlaub selbst beantragen und terminlich planen. Welche Rechte du hier hast, was du beachten solltest und weitere wichtige Facts rund um das Thema Urlaub haben wir für dich hier zusammengefasst.

Urlaub im Arbeitsrecht

Jeder Arbeitnehmer, und somit auch jeder Auszubildende in einer Dualen Ausbildung, hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Mindesturlaubsanspruch ist hierbei im Arbeitsrecht gesetzlich festgelegt. Für Volljährige und Minderjährige gelten unterschiedlich Regelungen. Der Urlaub ist im Ausbildungsvertrag festgehalten und wird entweder in Werk- oder Arbeitstagen angegeben. Werktage sind alle Tage, außer Sonn- und Feiertage, von Montag bis Samstag (6-Tage-Woche). Wenn der Urlaub in Werktagen bemessen ist, wird die Urlaubswoche mit 6 Tagen auf den Jahresurlaub angerechnet, auch dann wenn tatsächlich nur an 5 Tagen (von Montag bis Freitag) gearbeitet wird. In diesem Fall musst du auch den Samstag als Urlaubstag beantragen. Arbeitstage sind Wochentage von Montag bis Freitag (5-Tage-Woche). Die Urlaubswoche wird mit 5 Tagen angerechnet.

Urlaubsanspruch

Laut § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz haben minderjährige Auszubildende einen Mindesturlaubsanspruch von 25-30 Werktagen:

  • Bist du zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt, hast du mindestens 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage) Urlaub
  • Bist du zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt, hast du mindestens 27 Werktage (bzw. 23 Arbeitstage) Urlaub
  • Bist du zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt, hast du mindestens 25 Werktage (bzw. 21 Arbeitstage) Urlaub

Bei Volljährigen Auszubildenden gilt die gleiche Regelung wie für Angestellte. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz stehen hier dem Azubi 24 Werktage (also 4 Wochen) Urlaub zu.

Alle Angaben hier sind Mindestangaben, das heißt der jeweiligen Urlaub kann in einzelnen Betrieben schon einmal höher ausfallen als in anderen – unterschritten darf der jeweilige Mindesturlaubsanspruch aber nicht werden.

Wichtiges rund um Urlaub in der Ausbildung

  • Während des Berufsschulunterricht, kannst du keinen Urlaub beantragen bzw. nehmen
  • In der Probezeit, ist es in der Regel nicht möglich Urlaub zu nehmen
  • Ist dein Ausbildungsvertrag an einen geltenden Tarifvertrag gekoppelt, kann es sein, dass dieser einen höheren Urlaubsanspruch vorschreibt. Genaue Auskünfte hierzu, geben die einzelnen Gewerkschaften
  • Sonderurlaub wird in Ausnahmefällen geregelt. Beispielsweise bei der Geburt deines Kindes, dem Tod eines nahen Angehörigen oder bei staatsbürgerlichen Pflichten (z.B. Gerichtstermin)
  • Im Urlaub wird dir dein Ausbildungsgehalt weitergezahlt. Anspruch auf Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder eben Urlaubsgeld, hast du nur, wenn dies in deinem Ausbildungsvertrag ausdrücklich geregelt ist
  • Der Urlaub muss dir im laufenden Kalenderjahr gewährt werden und du musst diesen auch nehmen
  • Wirst du krank im Urlaub, solltest du dich bei deinem Betrieb krank melden und ein Arzt-Attest vorlegen. Dann werden dir die Krankheitstage laut § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht auf deine Urlaubstage angerechnet

Hast du noch Fragen zum Urlaubsanspruch während deiner Ausbildung? Poste uns hier und die azubister-Redaktion hilft dir weiter.

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