Stellt ein Betrieb oder Unternehmen einen Auszubildenden ein, muss er mit ihm einen Ausbildungsvertrag abschließen. Ein Berufausbildungsvertrag ist ein schriftliches Abkommen zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die gesetzliche Regelung ist in § 10 und §11 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Der Ausbildungsvertrag wird vom Auszubildenden selbst und seinem Ausbilder unterschrieben. Bei minderjährigen Berufsanfängern müssen zudem die Erziehungsberechtigten zustimmen und ebenfalls unterschreiben. Der Vertrag ist somit die Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Absprache ist nicht zulässig.

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