Ausbildung Justiz - Justizfachangestellte/-r
Ein Justizfachangestellter ist vorwiegend bei Verwaltungs-, Zivil- oder Strafgerichten und Staatsanwaltschaften oder in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien angestellt und (über)nimmt dort büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben wahr. Als Justizfachangestellter übernimmt man organisatorische Aufgaben in den unterschiedlichsten Fachgebieten, egal ob Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Vormundschaft oder Registereintrag – ein Justizfachangestellter erledigt alle Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die bei Gericht anfallen. Dazu gehören natürlich auch das Verwalten von Akten zu gerichtlichen Vorgängen, Registraturarbeiten und die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Ebenso beaufsichtigt und erledigt man als Justizfachangestellter den Schriftverkehr und nimmt Eintragungen in Dateien und Karteien vor, zum Beispiel in das Grundbuch oder das Handelsregister.
Weitere Aufgaben als Justizfachangestellter sind das Vorbereiten von Terminen und Ladungen vor Gericht, das Protokollieren bei Verhandlungen und Vernehmungen sowie die Berechnung der Gebühren für die einzelnen Gerichtsverfahren und das Verfolgen der Zahlungsvorgänge. Außerdem arbeitet ein Justizfachangestellter den zuständigen Richtern bzw. Richterinnen und Rechtspflegern bzw. Rechtspflegerinnen zu. Ein Justizfachangestellter kann wie Justizbeamte des mittleren Dienstes auch als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle tätig sein. Daneben bearbeitet ein Justizfachangestellter den Posteingang, sortiert neue Schriftstücke, leitet diese weiter oder bearbeitet sie eigenständig.
An Amtsgerichten laufen viele Arbeitsabläufe in Serviceeinheiten zusammen, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle vernetzt sein sollen. Diese Service-Einheiten sind in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft und Betreuungen oder Register organisiert. Als Justizfachangestellter ist man hier erster Ansprechpartner für Rat suchende Bürger und erteilt schriftliche oder telefonische Auskünfte.
Während der dreijährigen dualen Berufsausbildung wird ein Justizfachangestellter im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im öffentlichen Dienst angeboten. Überwiegend absolviert der Auszubildende als Justizfachangestellter die Ausbildung in Gerichten und bei Staatsanwaltschaften, zum Beispiel in Service-Einheiten rund um Fachgebiete wie Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen oder Zivilprozesse, oder in Notariaten und Anwaltskanzleien. Mit der Ausbildung zum Justizfachwirt nach der Ausbildung als Justizfachangestellter ist ein Wechsel in den mittleren Justizdienst möglich. Bayern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen bieten die Ausbildung als Justizfachangestellter derzeit nicht an.
Fragen Justizfachangestellter
Interviews Justizfachangestellter
die arbeit an sich ist sehr toll, ich find auch viele abteilungen sehr interessant, die prüfungsvorbereitung ist sehr intensiv
Interview Justizfachangestellte, Ann-sophie
Vom Arbeitsamt. Der Anlass für meine Berufswahl war, dass ich mich sehr für Recht interessiere.
Interview Justizfachangestellte, Vanessa
Ich habe im Internet nach Stellen geschaut und bin über meinestadt.de darauf gestoßen. Konnte zunächst übernichts damit anfangen und dachte mir einfach - komm bewirb dich mal. Wie sich im Nachhinein rausstellte, ist es eine intressante Ausbildung.
Interview Justizfachangestellte, Vanessa
Durch eine Zeitungsannounce.
Interview Justizfachangestellte, Sina
Durch die Agentur für Arbeit!!!
Interview Justizfachangestellte, Marina
Bundeswehr
FOM Hochschule
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Mitglieder:50
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Interviews:5
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Kategorie:
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Typ:
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Dauer:36 Monate
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Verdienst:665 €
Mitglieder der Ausbildung
Lena
Sarah
Franziska
Kim
Sarah
Julia



