Ausbildung Beamtin/er - mittlerer Dienst
Ein Beamter – mittlerer Dienst ist bei Behörden des Bundes, der Länder und bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen beschäftigt. Während ein Beamter – mittlerer Dienst im nichttechnischen Dienst vor allem für Sach- und Verwaltungsaufgaben zuständig ist, erledigt ein Beamter – mittlerer Dienst im technischen Dienst hauptsächlich technische, praktische und überwachende Aufgaben. Laufbahnen im mittleren technischen Dienst sind zum Beispiel Beamter – mittlerer Dienst im feuerwehrtechnischen Dienst, in der Gewerbeaufsichtsverwaltung, im Vermessungswesen (mittlerer technischer Dienst); im mittleren nichttechnischen Dienst kann man Beamter – mittlerer Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung, im Auswärtigen Dienst, im Bibliotheks- und Dokumentationsdienst, beim Bundesnachrichtendienst, im Gesundheitsdienst, in der Justizverwaltung, im Justizvollzugsdienst, in der Sozial- und Steuerverwaltung, im Verfassungsschutz, in der Wehrverwaltung des Bundes, im Wetterdienst werden.
Hauptaufgabe als Beamter – mittlerer Dienst ist die unparteiische Wahrnehmung von Aufgaben des Staates. Als Beamter – mittlerer Dienst ist man Repräsentant des Staates. Bei der Einstellung als Beamter – mittlerer Dienst müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zunächst muss der Bewerber als Beamter – mittlerer Dienst Bürger der Bundesrepublik oder der EU sein und für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen. Weiterhin muss ein Beamter – mittlerer Dienst Dienst körperlich und geistig gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und allgemein geeignet sein.
Für den mittleren Dienst ist der Realschulabschluss bzw. die Fachoberschulreife nötig oder es musste eine Berufsausbildung absolviert werden. Für einige Ämter gibt es noch weitergehende Anforderungen, wie zum Beispiel ein Mindest- oder Höchstalter. Die Bewerber als Beamter – mittlerer Dienst müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen, das in der Regel aus schriftlichen Tests (zum Beispiel Aufsatz, Intelligenz-, Gedächtnis- und Kreativitätstest) und einem Vorstellungsgespräch besteht. Bei Bewerbung für den Polizeidienst und für den Dienst bei den Feuerwehren müssen auch ein praktischer und sportlicher Test und eine Auswahluntersuchung absolviert werden, in der die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit festgestellt werden.
Die Ausbildung als Beamter – mittlerer Dienst findet in der Regel als Vorbereitungsdienst statt, der aus fachtheoretischen und berufspraktischen Abschnitten besteht. Er besteht zu mindestens sechs Monaten aus einem Lehrgang an einer Verwaltungsfachschule. Das Beamtenverhältnis wird durch Ernennung begründet, das heißt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde und widerspruchslose Entgegennahme. Ein Beamter – mittlerer Dienst erhält kein Gehalt nach Tarifvertrag, sondern wird Besoldet und ist nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, sondern erhält im Krankheitsfall Beihilfeleistungen des Dienstherrn. Für die restlichen Kosten muss der Beamte zum Beispiel durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung selbst vorsorgen.
Als Beamter – mittlerer Dienst hat man seinem Dienstherrn gegenüber besondere Dienst- und Treuepflichten, wie zum Beispiel Gesetzestreue und Gehorsamspflicht. Zu Beginn der Laufbahn muss ein Beamter – mittlerer Dienst einen Diensteid ablegen. Weiterhin sind bestimmte Bürgerrechte eingeschränkt, zum Beispiel hat ein Beamter – mittlerer Dienst kein Streikrecht. Im Gegenzug ist der Dienstherr zu besonderer Fürsorge für den Beamten verpflichtet, der er durch angemessene Besoldung, durch die Beihilfeleistungen im Krankheitsfall und durch gesicherte Altersbezüge nachkommt.
Fragen Beamter - mittlerer Dienst
Bundeswehr
Salzgitter Mannesmann Handel GmbH
FOM Hochschule für Oekonomie & Management
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Mitglieder:106
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Kategorie:
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Typ:
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Dauer:36 Monate
Mitglieder der Ausbildung
Akif
Marcel
Wayne
Sven
Konstantin
Florian




