Ausbildung Werkfeuerwehrmann /-frau
Werkfeuerwehrleute sind für den Brand- und Gefahrenschutz in großen Unternehmen und Industriewerken zuständig. Neben der Brandbekämpfung gehören auch der Rettungsdienst und die Erste Hilfe mit zu ihren Aufgaben.
Der bisher übliche und einzige Weg der Personalrekrutierung für Werkfeuerwehren war die Einstellung von Feuerwehrleuten, die feuerwehrtechnische Lehrgänge nach Landesrecht im öffentlichen Dienst absolviert haben. Nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels zeichnet sich ab, dass dieser Weg der Personalgewinnung zukünftig nicht ausreichend sein wird.
Mit dem neuen Ausbildungsberuf wird Werkfeuerwehren die Möglichkeit gegeben, selbst auszubilden und damit Ihren Bedarf an Nachwuchskräften zu sichern. Schulabgänger/-innen können unmittelbar zum Werkfeuerwehrmann/zur Werkfeuerwehrfrau ausgebildet werden, ohne zuvor eine handwerkliche Ausbildung zu absolvieren.
Die Ausbildung ist breit angelegt: handwerkliche Kompaktausbildung, feuerwehrtechnische Qualifizierung, Schulung zum/zur Rettungssanitäter/-in, Führerschein, Sportabzeichen, Rettungsschwimmer. Für die betriebliche Ausbildung sind damit in der Regel Verbundpartner erforderlich (z.B. Rettungswache, Krankenhaus, Handwerksbetrieb oder überbetriebliche Ausbildungsstätte).
Die Prüfung zum/zur Rettungssanitäter/-in findet ebenso wie die Führerscheinprüfung nicht vor dem Prüfungsausschuss der IHK, sondern „extern“ statt, d.h. bei den hierfür zuständigen Stellen. Die Prüfungsaufgaben in der Abschlussprüfung sind darum so formuliert, dass sie nur mit Führerschein bzw. bestandener Prüfung zum Rettungssanitäter durchgeführt werden können.
Adressaten für die Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann/zur Werkfeuerwehrfrau sind Schulabgänger/innen. Dem gegenüber stellen die öffentlich-rechtlichen Lehrgänge zum Feuerwehrmann/zur Feuerwehrfrau landesrechtliche Weiterbildungsregelungen dar, Voraussetzung ist eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung.
Die Frage, ob die Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann/zur Werkfeuerwehrfrau der beamtenrechtlichen Ausbildung gleichgestellt wird und damit ein späterer Wechsel in Berufsfeuerwehren möglich ist, liegt im Ermessen der Länder und wird in allen Bundesländern außer NRW im Rahmen von Einzelfallentscheidungen zu klären sein. Landesrechtliche Regelungen für Werkfeuerwehren werden durch den neuen Beruf nicht infrage gestellt, zusätzliche Qualifikationsanforderungen sind nicht auszuschließen. Ausbildungsinteressierte Werkfeuerwehren sollten sich vor Beginn der Ausbildung mit der für den Brand- und Katastsophenschutz zuständigen Fachaufsicht abstimmen.
Ausbildungsdauer
Drei Jahre
In-Kraft-Treten:
1 August 2009
Tätigkeitsfelder:
Werkfeuerwehrmänner und Werkfeuerwehrfrauen dienen der Gefahrenabwehr und dem vorbeugenden Brandschutz in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, beispielsweise
- in chemischen Betrieben,
- an Häfen und Flughäfen,
- in Kraftwerken,
- in der Metall- und Elektroindustrie,
- bei Automobilherstellern,
- in Gießereien.
Berufliche Qualifikation
Werkfeuerwehrmänner und Werkfeuerwehrfrauen
- führen Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch,
- leisten Technische Hilfe,
- führen ABC-Einsätze durch,
- führen Rettungs-, Sicherungs- und Bergungsarbeiten durch,
- leiten Maßnahmen zur medizinischen Notfallversorgung ein (Rettungssanitäter),
- fahren Feuerwehrfahrzeuge und bedienen und warten Feuerwehrgeräte,
- arbeiten im Vorbeugenden Brandschutz,
- geben der Sicherheit und dem Gesundheits- und Umweltschutz bei ihrer Arbeit einen hohen Stellenwert,
- berücksichtigen betriebsspezifische Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung,
- Arbeiten team- und prozessorientiert.
Fragen Werkfeuerwehrmann
Bundeswehr
Salzgitter Mannesmann Handel GmbH
FOM Hochschule für Oekonomie & Management
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Mitglieder:2
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Lehrstellen:1
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Kategorie:
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Typ:
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Dauer:36 Monate
Mitglieder der Ausbildung
Tom
Thorsten



